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Belgien: Kursgewinnsteuer 2026, TOB, Quellensteuer und CAP

Belgiens Steuer auf Kursgewinne seit 2026: Gesetz, Freibetrag, wer einbehält, Opt-out, dazu die Börsensteuer TOB, Dividenden, Reynders-Steuer und CAP-Meldung.

AutorBrokaro Redaktion
VeröffentlichtAktualisiertLesezeit9 Min.
Auf dieser Seite11
  1. Die kurze Antwort
  2. Was die neue Steuer erfasst
  3. Wer die Steuer einbehält
  4. Die Börsensteuer TOB
  5. Dividenden, Zinsen und die Reynders-Steuer
  6. Konten im Ausland: Meldung beim CAP
  7. Anlegerschutz
  8. Was Broker aus unserem Vergleich in Belgien bieten
  9. Was wir nicht belegen konnten
  10. Was Sie konkret tun können
  11. Quellen (abgerufen am 25. Oktober 2026)

Seit 2026 besteuert Belgien Kursgewinne auf Finanzanlagen mit 10 %. Für die Wahl des Brokers zählt dabei vor allem eine Frage: Wer rechnet die Steuer aus und führt sie ab, der Anbieter oder Sie selbst? Dazu kommen die Börsensteuer TOB, die Quellensteuer auf Dividenden, die Reynders-Steuer und die Meldung ausländischer Konten.

Alle Sätze und Regeln stammen aus Gesetzestexten und amtlichen Seiten, darunter Wikifin, das Informationsangebot der FSMA; alle Angaben zu Anbietern stammen aus deren eigenen Seiten. Abgerufen haben wir sie am 25. Oktober 2026; die Quellen stehen am Ende.

Die kurze Antwort

  • Gesetz: Gesetz vom 6. April 2026 zur Einführung einer Steuer auf Mehrwerte auf Finanzanlagen, veröffentlicht im Belgisch Staatsblad vom 21. April 2026, wirksam ab dem 1. Januar 2026. Satz: 10 %.
  • Freibetrag: Das Gesetz nennt einen Grundbetrag von EUR 4.855 vor Indexierung. LYNX Belgien nennt für das Veranlagungsjahr 2027 EUR 10.000 pro steuerpflichtiger Person.
  • Einbehalt: In Belgien niedergelassene Vermittler behalten die Steuer seit dem 1. Juni 2026 ein, wenn nicht alle Kontoinhaber verzichten. Bei einem ausländischen Anbieter erklären Sie die Steuer grundsätzlich selbst.
  • Börsensteuer TOB: 0,12 %, 0,35 % oder 1,32 %, je mit Höchstbetrag.
  • Ausländische Konten: einmal beim Zentralen Kontaktpunkt (CAP) der Nationalbank melden und jedes Jahr in der Steuererklärung angeben.

Was die neue Steuer erfasst

Laut dem in zweiter Lesung angenommenen Text (Kammerdokument 56 1244/008) gilt der Satz von 10 % für die übrigen Mehrwerte auf Finanzanlagen (Art. 90 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. c EStGB 92). Finanzanlagen sind nach dem neuen Art. 92 § 1 Finanzinstrumente, Versicherungs- und Kapitalisierungsverträge sowie Kryptowerte.

Ausgangswert für ältere Anlagen: Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 erworben wurden, wird der Gewinn gegen ihren Wert am 31. Dezember 2025 gemessen. Für Veräusserungen bis zum 31. Dezember 2030 können Sie auf Antrag stattdessen den nachgewiesenen historischen Anschaffungswert verwenden.

Freibetrag: Das Gesetz stellt eine erste Tranche von EUR 4.855 frei (neuer Art. 96/2 Nr. 2 EStGB); das ist der Grundbetrag vor der Indexierung. LYNX Belgien schreibt, für das Veranlagungsjahr 2027 betrage die Befreiung EUR 10.000 pro steuerpflichtiger Person. Die amtliche indexierte Zahl konnten wir nicht abrufen. Nicht genutzte Befreiung lässt sich unter Bedingungen vortragen: Nach Art. 33 setzt der König den Betrag (Grundbetrag EUR 480) so fest, dass er indexiert EUR 1.000 für Einkünfte aus 2027 ergibt; je Besteuerungszeitraum sind diese Vorträge auf einen Grundbetrag von EUR 2.426 begrenzt. LYNX nennt als höchste Befreiung insgesamt EUR 15.000.

Andere Kategorien bleiben: Laut Wikifin (Seite vom 27. Januar 2026) werden spekulative Gewinne mit 33 % besteuert und müssen erklärt werden; Gewinne aus einer beruflichen Tätigkeit unterliegen progressiven Sätzen von 25 % bis 50 %.

Wer die Steuer einbehält

Die Pflicht zum Einbehalt trifft die in Belgien niedergelassenen Vermittler (neuer Art. 261 Abs. 1 Nr. 5 EStGB). Vermittlern ausserhalb Belgiens legt das Gesetz keine solche Pflicht auf.

  • Ab wann: Einbehalten wird ab dem 1. Juni 2026. Für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2026 konnte ein entsprechender Betrag nur auf Antrag aller Kontoinhaber gezahlt werden; der Antrag war bis zum 31. August 2026 zu stellen, gezahlt wird bis zum 30. November 2026.
  • Verzicht (Opt-out, Art. 265/1 EStGB): Wählen alle Kontoinhaber ausdrücklich keinen Einbehalt, behält der Vermittler nichts ein. Er meldet der Steuerverwaltung dann Ihre Wahl und alle betroffenen Einkünfte. Die Wahl lässt sich einmal je Besteuerungszeitraum widerrufen, wirksam ab dem nächsten.
  • Übergang 2026 (Art. 34): Der Verzicht für 2026 musste dem Vermittler bis zum 31. August 2026 mitgeteilt werden und gilt für das ganze Jahr 2026. Die Steuer auf Gewinne zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2026 ist bis zum 30. November 2026 abzuführen. Die Regel, nach der für diese Monate ein Verzicht als gewählt gilt, betrifft nur Versicherungs- und Kapitalisierungsverträge, nicht Wertpapiere.

Was die Anbieter schreiben:

  • Keytrade Bank behält wie alle in Belgien niedergelassenen Vermittler bei einem Opt-in die Steuer ab dem ersten Euro Gewinn ein. Verluste verrechnet sie nicht, und die Befreiung wendet sie nicht an; diese holen Sie über die Steuererklärung zurück. Liegen Ihre Anlagen bei einem ausländischen Institut, müssen Sie laut Keytrade die Bemessungsgrundlage grundsätzlich selbst bestimmen, die Steuer berechnen und in der Einkommensteuererklärung angeben.
  • Bolero (die Online-Plattform der KBC) behält die Steuer laut eigener Seite ab dem 1. Juni 2026 automatisch ein, wenn Sie nicht verzichten.
  • [LYNX](/de/brokers/lynx-broker) arbeitet laut eigener Seite mit dem Opt-out-System und behält die Steuer nicht automatisch an der Quelle ein.
  • [Trade Republic](/de/brokers/trade-republic) tritt in Belgien als Zweigniederlassung auf (Trade Republic Bank GmbH, Succursale de Belgique). Ob die belgische Zweigniederlassung einer ausländischen Bank als in Belgien niedergelassener Vermittler gilt, ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung): Sie verkaufen 2026 Aktien, die Sie 2026 gekauft haben, mit EUR 15.000 Gewinn über eine belgische Bank, ohne zu verzichten. Die Bank behält 10 % ab dem ersten Euro ein, also EUR 1.500. Gilt die von LYNX genannte Befreiung von EUR 10.000 und haben Sie keine weiteren Gewinne oder Verluste, beträgt die Steuer 10 % von EUR 5.000, also EUR 500; die übrigen EUR 1.000 holen Sie über die Erklärung zurück.

Die Börsensteuer TOB

Die TOB fällt beim Kauf und beim Verkauf zum selben Satz an. Laut Wikifin gibt es drei Sätze, mit einigen Ausnahmen:

SatzHöchstbetragWofür (laut Wikifin)
0,12 %EUR 1.300Anleihen; bei der FSMA registrierte regulierte Immobiliengesellschaften; ausschüttende Anteile börsennotierter Investmentgesellschaften (Beveks), die bei der FSMA oder einer anderen EWR-Aufsicht registriert sind; thesaurierende Anteile börsennotierter Beveks, die bei einer anderen EWR-Aufsicht registriert sind; börsennotierte, im EWR registrierte gemeinsame Fonds
0,35 %EUR 1.600Aktien, Optionsscheine und Immobilienzertifikate; börsennotierte Fonds, die nicht im EWR registriert sind
1,32 %EUR 4.000thesaurierende Anteile börsennotierter Beveks auf der Liste der FSMA; Verkauf thesaurierender Anteile nicht börsennotierter Beveks

Bei einem Kauf über EUR 10.000 sind das EUR 12, EUR 35 oder EUR 132, je nach Satz (eigene Rechnung).

Haben Sie ein Konto im Ausland, zahlen Sie die TOB selbst, und zwar bis zum letzten Werktag des zweiten Monats nach dem Geschäft, es sei denn, die ausländische Bank behält sie ein und führt sie ab. LYNX Belgien schreibt, es behalte die Börsensteuer seit Jahren an der Quelle ein und führe sie an den Fiskus ab.

Dividenden, Zinsen und die Reynders-Steuer

  • Dividenden: Die Quellensteuer (roerende voorheffing) beträgt 30 % und ist abgeltend, wenn ein belgischer Vermittler sie einbehält. Erhalten Sie Dividenden auf einem Konto im Ausland ohne belgischen Vermittler, wird sie nicht an der Quelle einbehalten, und Sie geben die Dividenden in der Erklärung an (Wikifin, Seite vom 5. Januar 2026).
  • Befreiung: Dividenden aus Aktien, erhalten ab dem 1. Januar 2025 und für 2026, sind bis EUR 833 pro steuerpflichtiger Person und Jahr befreit. Die einbehaltene Steuer holen Sie über die Erklärung zurück.
  • Reynders-Steuer: Auf Gewinne aus dem Anleiheteil thesaurierender Anteile von Anleihefonds oder Trackern behält die Bank 30 % ein. Ein Fonds fällt darunter, sobald er zu 10 % in Anleihen investiert (25 % für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 gekauft wurden).
  • Zinsen: Saxo Belgien schreibt in seiner Preisliste, Habenzinsen unterlägen der Quellensteuer.
  • US-Dividenden: Nach dem Abkommen mit Belgien beträgt die US-Quellensteuer 15 % (IRS, Tabelle 1).

Konten im Ausland: Meldung beim CAP

Alle Einwohner Belgiens müssen ihre ausländischen Konten direkt beim Zentralen Kontaktpunkt (CAP) der Nationalbank melden. Laut Wikifin genügt diese Meldung einmal; in der Steuererklärung sind die Konten dagegen jedes Jahr anzugeben. Die Quellen sprechen allgemein von Konten im Ausland; welche Konten bei einem ausländischen Broker im Einzelnen darunter fallen, haben wir nicht geprüft.

Anlegerschutz

  • Wertpapiere: Jedes Finanzinstrument bei einem Kreditinstitut oder einer Wertpapierfirma aus dem EWR ist bei einem Konkurs bis EUR 20.000 pro Person und Institut geschützt. Der Schutz greift nur, wenn die Wertpapiere nicht zurückgegeben werden können, und deckt keine Kursverluste.
  • Geld: Beleggingstegoed bei einer belgischen Wertpapierfirma ist bis EUR 100.000 pro Person und Institut geschützt, Einlagen bei Kreditinstituten aus dem EWR ebenfalls bis EUR 100.000.

Was Broker aus unserem Vergleich in Belgien bieten

  • TOB an der Quelle: LYNX.
  • Kursgewinnsteuer an der Quelle: bei LYNX nein (Opt-out-System); bei Saxo und Trade Republic nicht belegt.
  • Website auf Niederländisch: LYNX, Saxo und Trade Republic.

Zwei belgische Anbieter, die wir nicht vergleichen und nicht bewerten, sind Bolero (KBC) und Keytrade Bank (belgische Zweigniederlassung der Arkéa Direct Bank, Frankreich). Die Übersicht mit Quelle und Datum je Angabe steht auf der Seite Broker für Anleger in Belgien. Alle Broker, die Kunden mit Wohnsitz in Belgien annehmen: Broker-Verzeichnis für Belgien; für ETF-Anleger: ETF-Broker für Belgien.

Was wir nicht belegen konnten

  • die amtliche indexierte Befreiung für das Veranlagungsjahr 2027: Die Seite der Steuerverwaltung liess sich nicht automatisch abrufen;
  • wie DEGIRO, Trade Republic und Saxo mit TOB und Kursgewinnsteuer in Belgien umgehen; die belgische Seite von DEGIRO war nicht erreichbar;
  • ob belgische Zweigniederlassungen ausländischer Banken als in Belgien niedergelassene Vermittler gelten;
  • dass die Wikifin-Seite zu den Steuersätzen vom 27. Januar 2026 stammt und das Gesetz zur Kursgewinnsteuer noch als geplant beschreibt.

Was Sie konkret tun können

  1. 1Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er die Kursgewinnsteuer einbehält und ob für Ihr Konto ein Verzicht gilt.
  2. 2Bei einem ausländischen Broker: Halten Sie Anschaffungswerte und die Werte vom 31. Dezember 2025 fest, erklären Sie die Gewinne selbst, zahlen Sie die TOB fristgerecht, wenn der Broker sie nicht abführt, und prüfen Sie die Meldung beim CAP.
  3. 3Fordern Sie die Befreiung von EUR 833 auf Dividenden in der Erklärung zurück.

Quellen (abgerufen am 25. Oktober 2026)

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

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