Investieren aus Portugal: 28 %, Englobamento und PPR
28 % auf Kursgewinne, Englobamento, Abschläge für lange Haltedauer, PPR, Quellensteuer und Stempelsteuer, dazu Brasilien. Mit Quellen und Datum.
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In Portugal werden Kursgewinne und Kapitalerträge im Grundsatz mit einem festen Satz von 28 % besteuert. Wie viel davon tatsächlich anfällt, hängt von der Haltedauer ab, von der Wahl der Zusammenveranlagung mit dem übrigen Einkommen (englobamento) und davon, wer die Steuer einbehält. Am Ende folgt ein Abschnitt zu Brasilien.
Die Regeln stammen aus dem Código do IRS (CIRS), dem Estatuto dos Benefícios Fiscais (EBF) und der Tabelle der Stempelsteuer auf dem Portal das Finanças, die Angaben zu Anbietern aus deren eigenen Seiten. Gelesen haben wir sie am 25. Oktober 2026; die Quellen stehen am Ende. Die Angaben je Anbieter zeigt auch die Seite Broker für Anleger in Portugal.
Die kurze Antwort
- Kursgewinne: 28 % auf den Saldo aus Gewinnen und Verlusten; wahlweise englobamento.
- Haltedauer: Bei börsengehandelten Wertpapieren und offenen Fonds bleiben nach mehr als 2 Jahren 10 %, ab 5 Jahren 20 % und ab 8 Jahren 30 % des Saldos steuerfrei.
- Unter 365 Tagen: englobamento ist Pflicht, wenn das steuerbare Einkommen samt Gewinn die oberste Tarifstufe erreicht.
- Dividenden und Zinsen: 28 % Abgeltung (taxa liberatória), wenn sie über eine zahlende oder beauftragte Stelle laufen.
- PPR: 20 % der Einzahlungen von der Steuer abziehbar, höchstens EUR 400, 350 oder 300 je nach Alter.
- US-Dividenden: 15 % nach dem Abkommen.
Kursgewinne: 28 %, englobamento und Haltedauer
Der positive Saldo aus Gewinnen und Verlusten mit Wertpapieren wird mit einem autonomen Satz von 28 % besteuert (Art. 72 Nr. 1 CIRS). In Portugal Ansässige können stattdessen das englobamento wählen, also die Gewinne mit ihrem übrigen Einkommen zum progressiven Tarif versteuern (Art. 72 Nr. 13). Pflicht ist das englobamento für den Saldo aus Anlagen, die weniger als 365 Tage gehalten wurden, wenn das steuerbare Einkommen einschliesslich dieses Saldos die oberste Stufe des Tarifs erreicht (Art. 72 Nr. 14).
Seit dem Gesetz 31/2024 gilt ein Abschlag nach Haltedauer (Art. 43 Nr. 5 CIRS) für Wertpapiere, die an einem Markt zum Handel zugelassen sind, und für Anteile offener Investmentfonds: 10 % des Saldos bleiben bei mehr als 2 und weniger als 5 Jahren steuerfrei, 20 % bei 5 bis unter 8 Jahren und 30 % ab 8 Jahren. Der Abschlag gilt für positive wie negative Salden; auch Verluste werden also gekürzt.
Ein Beispiel mit EUR 10.000 Gewinn aus börsenkotierten Aktien: nach einem Jahr EUR 2.800 Steuer, nach sechs Jahren EUR 2.240 (steuerpflichtig EUR 8.000), nach neun Jahren EUR 1.960 (steuerpflichtig EUR 7.000).
Höher ist der Satz bei Bezug zu Staaten auf der portugiesischen Liste mit deutlich günstigerer Besteuerung: 35 % auf Gewinne mit Wertpapieren, deren Emittent dort ansässig ist, und auf Kapitalerträge von dort ansässigen Schuldnern, wenn keine Quellensteuer einbehalten wurde (Art. 72 Nr. 18). Entscheidend ist der Sitz des Emittenten oder Schuldners, nicht der des Brokers. Bei bestimmten Geschäften, darunter Derivate, zählen Verluste nicht, wenn die Gegenpartei einem solchen Steuerregime unterliegt (Art. 43 Nr. 7). Das kann CFD und andere Derivate betreffen, wenn die Gegenpartei dort sitzt.
Dividenden, Zinsen und Stempelsteuer
Auf Kapitalerträge im Anwendungsbereich von Art. 71 Nr. 1 CIRS wird eine endgültige Quellensteuer von 28 % einbehalten (taxa liberatória). Dazu gehören auch Erträge aus Wertpapieren ausländischer Emittenten, die in Portugal Ansässigen über eine vom Schuldner oder vom Inhaber beauftragte Stelle gezahlt werden. Ob ein Broker im Ausland ohne Niederlassung in Portugal die Steuer einbehält, sagt der Artikel nicht. Auch für Kapitalerträge ist das englobamento wählbar.
Eine Steuer auf Wertpapiergeschäfte haben wir nicht gefunden. Die Stempelsteuer (Imposto do Selo, Tabelle Ziffer 17.3.4) erhebt 4 % auf «andere Kommissionen und Entgelte für Finanzdienstleistungen», die von oder über Kreditinstitute und Finanzinstitute berechnet werden. Ob das die Kommissionen eines Brokers trifft, besonders eines Brokers im Ausland, haben wir nicht geprüft.
Der PPR und andere Sparformen
Der Plano de Poupança-Reforma (PPR) ist das Altersvorsorgeprodukt nach Art. 21 EBF; seit dem Gesetz 31/2024 gehören auch europaweite Vorsorgeprodukte (PEPP) aus der EU oder dem EWR dazu.
- Abzug: 20 % der Einzahlungen eines Jahres mindern die Steuer, höchstens EUR 400 unter 35 Jahren, EUR 350 von 35 bis 50 und EUR 300 über 50, im Rahmen der Grenzen von Art. 78 CIRS. Wer unter 35 ist und EUR 2.000 einzahlt, kommt so auf EUR 400.
- Auszahlung als Kapital: Bei Auszahlungen der Kategorie E (einmalig oder über bis zu zehn Jahre) werden zwei Fünftel des Ertrags mit 20 % besteuert, rechnerisch 8 % des Ertrags.
- Ausserhalb der gesetzlichen Fälle: Die abgezogenen Beträge werden nachgefordert, erhöht um 10 % je Jahr oder angefangenes Jahr; der Ertrag wird mit 21,5 % besteuert.
Daneben fördert Art. 20-A EBF langfristiges Sparen in Einlagen, anderen Anlagen bei Finanzinstituten und Staatsanleihen, wenn das Kapital mindestens fünf Jahre gebunden bleibt; Aktien gehören nicht dazu, und wie hoch die Entlastung ist, haben wir nicht gelesen. Der frühere Aktiensparplan PPA ist seit 2018 aufgehoben.
Aufsicht und Broker aus unserem Vergleich
Wertpapierfirmen trägt die Comissão do Mercado de Valores Mobiliários (CMVM) in ihr Register ein, Kreditinstitute die Banco de Portugal. Die Entschädigungsgrenze des Sistema de Indemnização aos Investidores konnten wir aus keiner amtlichen Quelle belegen.
| Broker | In Portugal laut Anbieter | Portugiesischer Steuerbericht |
|---|---|---|
| XTB | Zweigniederlassung, CMVM Nr. 341 | keine Angabe |
| Trade Republic | Zweigniederlassung, Banco de Portugal Nr. 0286 | keine Angabe |
| Revolut | Zweigniederlassung der Revolut Bank UAB, Banco de Portugal Nr. 3560 | keine Angabe |
| DEGIRO | portugiesische Website der flatexDEGIRO Bank Dutch Branch (Amsterdam) | keine Angabe |
| Interactive Brokers | portugiesische Website | keine Angabe |
Portugiesische Anbieter, die wir (noch) nicht vergleichen und nicht bewerten: ActivoBank (Banco de Portugal Nr. 23), zugelassen für die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, und die Banco Carregosa (CMVM Nr. 0169, Banco de Portugal Nr. 0235) mit den Handelsplattformen GoBulling und PPR.
Brasilien
Die Comissão de Valores Mobiliários (CVM) beaufsichtigt den Wertpapiermarkt. Broker aus dem Ausland wie Avenue und Webull bieten in Brasilien Ansässigen ihre Dienste über einen von CVM und Banco Central zugelassenen brasilianischen Intermediär an (Parecer de Orientação CVM 33/2005); ihre eigenen Dienste stehen laut diesen Anbietern nicht unter der Aufsicht der CVM.
- Börse in Brasilien: 15 % auf Nettogewinne, 20 % im Daytrading (Gesetz 11.033/2004). Gewinne aus Aktienverkäufen am Kassamarkt sind steuerfrei in Monaten, in denen die Verkäufe zusammen höchstens BRL 20.000 betragen. Ausser im Daytrading behält der brasilianische Intermediär 0,005 % des Verkaufswerts als Vorauszahlung ein, anrechenbar auf die Monatssteuer. Verluste lassen sich mit späteren Gewinnen derselben Art verrechnen.
- Dividenden ab 2026: 10 % Quellensteuer auf den ganzen Betrag, wenn dieselbe Gesellschaft derselben Person mehr als BRL 50.000 im Monat zahlt (Gesetz 15.270/2025). Dazu kommt eine Mindeststeuer bei Gesamteinkünften über BRL 600.000 im Jahr, linear steigend bis 10 % ab BRL 1,2 Mio.
- Anlagen im Ausland: 15 % im Jahr über die Steuererklärung, ohne Abzüge (Gesetz 14.754/2023), auf Dividenden, Gewinne an ausländischen Börsen und auch auf Währungsgewinne gegenüber dem Real. Ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn ein Abkommen oder Gegenseitigkeit besteht.
- US-Dividenden: Mit den USA besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen; der US-Satz beträgt 30 %. Ob Gegenseitigkeit eine Anrechnung erlaubt, haben wir nicht geprüft.
- Meldung: Kapital im Ausland ab USD 1.000.000 wird jährlich der Banco Central gemeldet.
- Geldwechsel: Die Steuer IOF beträgt 1,10 % auf Überweisungen ins Ausland zur Geldanlage und 3,5 % auf andere Überweisungen, die Geld im Ausland für die ansässige Person oder Angehörige bereitstellen (Decreto 6.306, Fassung von 2025). Der Gesetzestext verweist auf ein Dekret des Kongresses (DL 176/2025) und ein Verfahren am Obersten Gericht (ADC 96); deren Stand haben wir nicht geprüft.
- Anlegerschutz: Der Mechanismus MRP der Börse B3, verwaltet von der BSM, ersetzt bis BRL 200.000 je Anleger nachgewiesene Schäden durch Teilnehmer der B3-Märkte; dieselbe Grenze gilt für Guthaben beim Teilnehmer, wenn die Zentralbank eingreift oder er liquidiert wird.
- Vorsorge: Einzahlungen in einen PGBL sind bis 12 % des Einkommens abziehbar, wenn auch in die staatliche Sozialversicherung eingezahlt wird. Für Auszahlungen lässt sich eine fallende Tabelle wählen, von 35 % bis 2 Jahre bis 10 % über 10 Jahre; dasselbe gilt für Lebensversicherungen mit Erlebensfallleistung (VGBL).
Aus unserem Vergleich bietet Webull eine brasilianische Website; den US-Handel führt Webull Financial LLC aus, angeboten über die brasilianische H.H. Picchioni CCVM. Interactive Brokers hat eine portugiesischsprachige Website. Nicht verglichen und nicht bewertet haben wir unter anderem Avenue (Avenue Securities Banco de Investimento, bei der CVM eingetragen), Nomad (über die Global Investment Services DTVM), XP Investimentos und Nu Invest. Mehr auf der Seite Broker für Anleger in Brasilien.
Was wir nicht belegen konnten
- die Entschädigungsgrenze des portugiesischen Sistema de Indemnização aos Investidores;
- Anexo J und die Meldung von Konten im Ausland in Portugal;
- ob die Stempelsteuer auf Kommissionen eines Brokers im Ausland anfällt;
- portugiesische Steuerberichte von XTB, Trade Republic, DEGIRO und Revolut;
- für Brasilien: die Zahlungsfrist für Börsengewinne, ob Daytrading von der Grenze von BRL 20.000 ausgenommen ist, die Rechtslage der IOF über den Gesetzestext hinaus, brasilianische Steuerberichte der Broker und das Angebot von eToro und Binance.
Nach Wohnland vergleichen: Aktien-Broker für Anleger in Portugal und ETF-Broker für Anleger in Portugal.
Quellen (abgerufen am 25. Oktober 2026)
- Portal das Finanças, CIRS: Art. 43, Art. 71, Art. 72; EBF: Art. 20-A, Art. 21, Art. 26; Tabelle der Stempelsteuer
- IRS, Tax Treaty Table 1 (Rev. May 2023), NRA withholding, Tax treaties A to Z (3. Januar 2026)
- Anbieter in Portugal: XTB; Trade Republic; Revolut; DEGIRO; Interactive Brokers; ActivoBank; Banco Carregosa
- Brasilien, Gesetze auf planalto.gov.br: Lei 11.033/2004; Lei 8.981/1995; Lei 15.270/2025; Lei 14.754/2023; Decreto 6.306/2007; Lei 9.532/1997; Lei 11.053/2004
- CVM; Banco Central, Resolução BCB 279; BSM, MRP; CVM, Register der Intermediäre
- Anbieter in Brasilien: Webull Brasil; Avenue; Nomad
Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.
Häufige Fragen
Der positive Saldo aus Gewinnen und Verlusten mit Wertpapieren wird mit 28 % besteuert. In Portugal Ansässige können stattdessen das englobamento wählen; für Anlagen unter 365 Tagen ist es Pflicht, wenn das steuerbare Einkommen samt Gewinn die oberste Tarifstufe erreicht. Bei Emittenten in Staaten auf der portugiesischen Liste gelten 35 %.
Bei Wertpapieren, die zum Handel zugelassen sind, und Anteilen offener Fonds bleiben nach mehr als 2 Jahren 10 %, ab 5 Jahren 20 % und ab 8 Jahren 30 % des Saldos steuerfrei (Art. 43 Nr. 5 CIRS). Der Abschlag gilt auch für Verluste.
Der Plano de Poupança-Reforma ist das Altersvorsorgeprodukt nach Art. 21 EBF. 20 % der Einzahlungen mindern die Steuer, höchstens EUR 400 unter 35, EUR 350 von 35 bis 50 und EUR 300 über 50 Jahren. Bei Auszahlungen ausserhalb der gesetzlichen Fälle wird der Abzug mit einem Aufschlag von 10 % je Jahr nachgefordert.
Brasilien hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA; der Satz beträgt deshalb 30 %. In Brasilien werden Erträge aus Anlagen im Ausland mit 15 % im Jahr besteuert; ausländische Steuer ist nur bei Abkommen oder Gegenseitigkeit anrechenbar. Ob das für die USA gilt, haben wir nicht geprüft.
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