Zum Inhalt springen
Brokaro
Steuern

Kapitalerträge versteuern in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Abgeltungsteuer, KESt und Schweizer Praxis im Vergleich: Sätze, Freibeträge, Vorabpauschale, Quellensteuer und was ein Auslandsdepot wirklich kostet.

AutorBrokaro Redaktion
VeröffentlichtAktualisiertLesezeit10 Min.
Auf dieser Seite9
  1. Die kurze Antwort
  2. Deutschland: ein Satz, zwei Verlusttöpfe, ein Freibetrag
  3. Fonds und ETFs: die Vorabpauschale verstehen
  4. Österreich: 27,5 Prozent, kein Freibetrag, kein Verlustvortrag
  5. Schweiz: keine Kapitalgewinnsteuer — mit fünf Bedingungen
  6. Quellensteuer: was das Ausland vorher abzieht
  7. Dasselbe Depot, drei Länder: eine Rechnung
  8. Auslandsdepot: der Preis der Bequemlichkeit
  9. Was Sie konkret tun sollten

Die kurze Antwort

Drei Nachbarländer, drei völlig verschiedene Logiken. Deutschland besteuert Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, also effektiv 26,375 Prozent, und stellt pro Person 1.000 Euro im Jahr frei. Österreich nimmt 27,5 Prozent auf Dividenden und realisierte Kursgewinne, kennt aber keinen vergleichbaren Freibetrag und keinen Verlustvortrag. Die Schweiz besteuert private Kursgewinne überhaupt nicht, dafür Dividenden und Zinsen als gewöhnliches Einkommen zum persönlichen Grenzsteuersatz — und zusätzlich das Depot selbst über die kantonale Vermögenssteuer.

Wer nur den Spitzensatz vergleicht, zieht daraus den falschen Schluss. Entscheidend ist, welcher Teil Ihrer Rendite aus Kursgewinnen und welcher aus laufenden Ausschüttungen stammt, ob Ihr Broker im Inland sitzt und ob Sie Verluste haben, die Sie verrechnen wollen.

PunktDeutschlandÖsterreichSchweiz
Kursgewinne im Privatvermögen26,375 %, mit Kirchensteuer bis rund 27,99 %27,5 %steuerfrei
Dividenden26,375 %27,5 %Einkommensteuer zum Grenzsatz
Zinsen26,375 %25 % auf Bankeinlagen, sonst 27,5 %Einkommensteuer zum Grenzsatz
Jährlicher Freibetrag1.000 Euro pro Personkeinerkeiner
Verlustvortrag ins Folgejahrjaneinentfällt, Verluste sind nicht abzugsfähig
Vermögenssteuer auf das Depotneinneinja, kantonal
Automatischer Steuerabzugja, bei inländischer Bankja, bei inländischer Banknein

Deutschland: ein Satz, zwei Verlusttöpfe, ein Freibetrag

Die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG ist eine Schedulensteuer: 25 Prozent, unabhängig davon, ob Sie 500 Euro oder 500.000 Euro verdienen. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst, nicht auf den Ertrag — daraus werden 26,375 Prozent. Kirchensteuerpflichtige zahlen mehr, allerdings mit einem Rechentrick: die Kirchensteuer ist bei der Abgeltungsteuer als Sonderausgabe bereits eingepreist, sodass die Gesamtbelastung bei 9 Prozent Kirchensteuer auf rund 27,99 Prozent steigt und bei 8 Prozent auf rund 27,82 Prozent, statt auf die naiv erwarteten 28,7 Prozent.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Er wird nicht automatisch berücksichtigt: Sie müssen bei jeder inländischen Bank einen Freistellungsauftrag einreichen und dürfen die Summe aller Aufträge über alle Banken hinweg nicht überschreiten. Wer drei Depots hat und den Auftrag nur bei einem erteilt, verschenkt in der Praxis oft mehrere hundert Euro pro Jahr — sichtbar erst in der Steuererklärung, wenn man sie denn macht.

Verluste sind der Teil, den die meisten falsch verstehen. Nach § 20 Abs. 6 EStG führt Ihre Bank zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe. In den Aktientopf fliessen ausschliesslich Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien, und sie können ausschliesslich mit Gewinnen aus dem Verkauf einzelner Aktien verrechnet werden. Alles andere — ETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikate, Optionen — landet im allgemeinen Topf, der gegen alle Erträge einschliesslich Dividenden läuft. Ein Verlust von 5.000 Euro auf eine Einzelaktie neutralisiert also keinen einzigen Euro Dividendenertrag. Nicht genutzte Verluste trägt die Bank unbegrenzt ins Folgejahr vor.

Die frühere Sonderregel, nach der Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar waren, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen. Weil solche Details sich schnell ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder grösseren Disposition beim Bundesministerium der Finanzen oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

Fonds und ETFs: die Vorabpauschale verstehen

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus, also gäbe es ohne Sonderregel jahrzehntelang nichts zu besteuern. Deutschland löst das über die Vorabpauschale nach § 18 InvStG. Vereinfacht: Der Fiskus unterstellt einen Mindestertrag, besteuert ihn im Januar des Folgejahres und rechnet ihn später beim Verkauf gegen den Gewinn an. Es ist eine Vorverlagerung, keine Zusatzsteuer.

Die Rechnung läuft in drei Schritten. Erstens der Basisertrag: Wert des Fondsanteils am Jahresanfang, multipliziert mit dem jährlich vom Ministerium veröffentlichten Basiszins, davon 70 Prozent. Zweitens die Deckelung: Mehr als die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres kann nie angesetzt werden — in einem Verlustjahr beträgt die Vorabpauschale null. Drittens die Teilfreistellung: Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei, bei Mischfonds ab 25 Prozent Aktienquote sind es 15 Prozent.

Rechenbeispiel. Ihr thesaurierender Welt-ETF ist am 1. Januar 50.000 Euro wert und steigt im Jahresverlauf um 4.000 Euro. Angenommen, der Basiszins liegt bei 2,5 Prozent — den exakten Wert veröffentlicht das Ministerium jeweils im Januar, verlassen Sie sich nicht auf einen Wert aus dem Vorjahr. Basisertrag: 50.000 mal 2,5 Prozent mal 0,7 gleich 875 Euro. Die Wertsteigerung von 4.000 Euro deckelt nichts. Teilfreistellung 30 Prozent: steuerpflichtig bleiben 612,50 Euro. Bei 26,375 Prozent sind das 161,55 Euro Steuer — vorausgesetzt, Ihr Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft. Ist er es nicht, zahlen Sie null.

Der praktische Fallstrick: Ihre Bank bucht diesen Betrag im Januar automatisch vom Verrechnungskonto ab. Ist dort kein Guthaben, kann sie den Depotverkauf verlangen oder das Konto ins Soll laufen lassen. Halten Sie im Januar eine kleine Cash-Reserve auf dem Verrechnungskonto.

Österreich: 27,5 Prozent, kein Freibetrag, kein Verlustvortrag

Österreich kennt zwei Sondersätze, geregelt in § 27a EStG. Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten werden mit 25 Prozent belastet, alles andere — Dividenden, realisierte Kursgewinne, Erträge aus Derivaten — mit 27,5 Prozent. Ein Pendant zum deutschen Sparer-Pauschbetrag existiert nicht. Der erste Euro Dividende ist steuerpflichtig.

Der wichtigste strukturelle Unterschied zu Deutschland betrifft Verluste. Eine österreichische depotführende Bank führt innerhalb des Kalenderjahres einen automatischen Verlustausgleich über alle Depots durch, die Sie bei diesem Institut halten. Am Jahresende ist Schluss: Ein verbleibender Verlust verfällt und lässt sich nicht ins Folgejahr vortragen. Wer im Dezember auf 8.000 Euro nicht realisierten Gewinnen und 8.000 Euro Buchverlusten sitzt, hat einen konkreten Anreiz, beides im selben Jahr zu realisieren — 2.200 Euro Steuerdifferenz. Wer es auf Januar verschiebt, verschenkt sie.

Depots bei mehreren österreichischen Banken werden nicht miteinander verrechnet; das holen Sie über die Veranlagung zurück. Wer den Sondersatz für ungünstig hält, kann die Regelbesteuerungsoption ziehen und alles zum progressiven Tarif versteuern — das lohnt nur bei sehr niedrigem Gesamteinkommen und gilt dann zwingend für sämtliche Kapitalerträge, nicht selektiv.

Besonders teuer wird es bei Fonds ohne österreichischen steuerlichen Vertreter, den sogenannten Nicht-Meldefonds. Weil die tatsächlichen ausschüttungsgleichen Erträge nicht gemeldet werden, setzt das Gesetz eine Pauschale an: 90 Prozent des Wertzuwachses im Jahr, mindestens aber 10 Prozent des Werts am Jahresende. Bei einem seitwärts laufenden Fonds im Wert von 40.000 Euro bedeutet die Mindestgrenze 4.000 Euro fiktiven Ertrag und damit 1.100 Euro Steuer, obwohl Sie nichts verdient haben. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Fonds in der Meldefondsliste geführt wird; die meisten in Österreich vertriebenen ETFs sind es, viele US-domizilierte Fonds nicht. Der aktuelle Stand steht beim Bundesministerium für Finanzen.

Schweiz: keine Kapitalgewinnsteuer — mit fünf Bedingungen

Für Privatanleger sind Kursgewinne auf beweglichem Vermögen steuerfrei. Das ist kein Schlupfloch, sondern Systematik: Weil Gewinne nicht besteuert werden, sind Verluste auch nicht abzugsfähig. Steuerbar sind die Erträge — Dividenden und Zinsen — und zwar als ordentliches Einkommen zum persönlichen Grenzsteuersatz aus Bund, Kanton und Gemeinde. Dazu kommt die Vermögenssteuer auf den Depotwert per Jahresende, ebenfalls kantonal geregelt und typischerweise im Promillebereich.

Die Steuerfreiheit hat Bedingungen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung prüft anhand von Kriterien, ob jemand als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gilt — dann werden Gewinne Einkommen und es fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Als sicher gilt, wer alle Punkte erfüllt: Haltedauer der verkauften Titel mindestens sechs Monate, Transaktionsvolumen pro Jahr nicht mehr als das Fünffache des Depotwerts zu Jahresbeginn, Kapitalgewinne unter 50 Prozent des Nettoeinkommens, keine Fremdfinanzierung der Positionen, Derivate nur zur Absicherung. Wer aktiv tradet, sollte diese Prüfung ernst nehmen und im Zweifel ein Steuerruling beim Kanton einholen, bevor das erste grosse Jahr durch ist.

Auf Schweizer Dividenden und Zinsen behält der Emittent 35 Prozent Verrechnungssteuer ein — der höchste Satz in der Region. Für Ansässige ist das kein Verlust, sondern ein Zwangskredit: Sie deklarieren die Erträge im Wertschriftenverzeichnis und bekommen die 35 Prozent zurückerstattet oder verrechnet. Deklarieren Sie sie nicht, ist das Geld weg. Details regelt das Verrechnungssteuergesetz; die praktischen Formulare stehen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Quellensteuer: was das Ausland vorher abzieht

Bevor irgendeine nationale Steuer greift, hat der Sitzstaat des Unternehmens meist schon zugelangt. Die USA behalten auf Dividenden grundsätzlich 30 Prozent ein; mit einem gültigen W-8BEN-Formular, das jeder seriöse Broker beim Onboarding einsammelt und alle drei Jahre erneuert, sinkt der Satz für Ansässige in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf 15 Prozent. Diese 15 Prozent werden im Wohnsitzstaat angerechnet: In Deutschland zieht die inländische Bank sie direkt von der Abgeltungsteuer ab, sodass Sie in Summe wieder bei 26,375 Prozent landen und nicht bei 41,375 Prozent. In Österreich funktioniert die Anrechnung auf die 27,5 Prozent analog, in der Schweiz über das Formular DA-1 in der Steuererklärung.

Wer das Formular nicht einreicht oder das Depot bei einem Broker führt, der die Anrechnung nicht abbildet, zahlt doppelt. Bei 3.000 Euro US-Dividenden im Jahr sind 15 Prozent nicht angerechnete Quellensteuer 450 Euro — jedes Jahr, dauerhaft.

Ein verwandter Mechanismus erklärt, warum praktisch alle für DACH-Anleger relevanten ETFs in Irland domiziliert sind. Irland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, das die Quellensteuer auf Dividenden, die der Fonds selbst vereinnahmt, auf 15 Prozent senkt. Ein sonst identischer Fonds in einem Land ohne dieses Abkommen verliert 30 Prozent. Bei einer US-Dividendenrendite von 1,5 Prozent sind das 0,225 Prozentpunkte Rendite pro Jahr, die vor allen Gebühren verloren gehen — mehr als die Gesamtkostenquote vieler Indexfonds. Auf Ausschüttungen an Nicht-Ansässige erhebt Irland selbst keine Quellensteuer.

Dasselbe Depot, drei Länder: eine Rechnung

Angenommen, Sie realisieren in einem Jahr 10.000 Euro Kursgewinn und erhalten 2.000 Euro Dividenden aus inländischen Titeln. Keine Verluste, keine Kirchensteuer, Freibetrag noch unverbraucht.

LandRechenwegSteuer
Deutschland12.000 minus 1.000 Freibetrag gleich 11.000, davon 26,375 %2.901,25 Euro
Österreich12.000, davon 27,5 %, kein Freibetrag3.300,00 Euro
SchweizKursgewinn steuerfrei, 2.000 Dividenden zum angenommenen Grenzsatz von 25 %500,00 Euro plus Vermögenssteuer

Der Schweizer Wert sieht dramatisch besser aus und ist trotzdem irreführend. Erstens ist der Grenzsteuersatz hier eine Annahme — je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen liegt er weit auseinander, und bei hohem Einkommen kann er die österreichischen 27,5 Prozent deutlich übersteigen. Zweitens fehlt die Vermögenssteuer in der Zeile: Bei einem Depot von 300.000 Euro und angenommenen 0,3 Prozent kommen 900 Euro dazu — unabhängig davon, ob das Depot in diesem Jahr gestiegen oder gefallen ist. Drittens dreht sich das Bild komplett, sobald der Ertrag überwiegend aus Ausschüttungen statt aus Kursgewinnen stammt. Die Schweiz belohnt thesaurierende Wachstumsanlagen und bestraft Dividendenstrategien; Deutschland und Österreich behandeln beides gleich.

Auslandsdepot: der Preis der Bequemlichkeit

Der grösste praktische Unterschied ist nicht der Steuersatz, sondern wer die Arbeit macht. Eine inländische Bank in Deutschland oder Österreich zieht die Steuer ab, verrechnet Verluste, rechnet ausländische Quellensteuer an und schickt Ihnen eine fertige Jahressteuerbescheinigung. Ein ausländischer Broker — auch ein hervorragend regulierter — tut nichts davon. Sie erhalten einen Aktivitätsreport und erklären selbst.

In Deutschland bedeutet das die Anlage KAP mit jedem einzelnen Vorgang, in Österreich die Beilage E1kv. Beides ist machbar, kostet aber Zeit oder Steuerberaterhonorar, und die Verlustverrechnung erledigen Sie ebenfalls selbst. Rechnen Sie das gegen die Ersparnis: Wenn der günstigere Broker Ihnen 200 Euro Gebühren im Jahr spart, der Steuerberater für die zusätzliche Anlage aber 250 Euro verlangt, war der Wechsel ein Verlustgeschäft. Bei einem grossen Depot mit hohem Handelsvolumen kippt die Rechnung schnell in die andere Richtung.

Für Schweizer Anleger ist der Punkt weniger scharf, weil ohnehin nichts an der Quelle abgezogen wird und das Wertschriftenverzeichnis so oder so ausgefüllt werden muss. Hier zählt eher, ob der Broker ein brauchbares Steuerreporting in Schweizer Format liefert.

Was Sie konkret tun sollten

  1. 1Freistellungsauftrag prüfen: In Deutschland auf alle Banken verteilen, an denen Sie Erträge erwarten, in Summe maximal 1.000 Euro pro Person.
  2. 2W-8BEN aktuell halten. Das Formular läuft nach drei Jahren ab, und ein abgelaufenes Formular kostet Sie 15 Prozentpunkte auf jede US-Dividende.
  3. 3Verlusttöpfe vor dem Jahresende ansehen. In Österreich verfallen sie am 31. Dezember, in Deutschland nicht — die Dringlichkeit ist also sehr unterschiedlich.
  4. 4Vor dem Kauf eines Fonds das Domizil und, in Österreich, den Meldefondsstatus prüfen.
  5. 5Im Januar Liquidität auf dem deutschen Verrechnungskonto lassen, damit die Vorabpauschale nicht ins Soll läuft.
  6. 6In der Schweiz die Kriterien zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel gegen Ihr tatsächliches Handelsverhalten halten, bevor das Jahr vorbei ist.

Steuerregeln in allen drei Ländern ändern sich jährlich, und Freibeträge, Basiszins und Meldelisten werden regelmässig neu festgesetzt. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder Disposition direkt bei der zuständigen Behörde und ziehen Sie bei grösseren Beträgen einen Steuerberater hinzu.

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Häufige Fragen

Passende Broker

Werbehinweis: Bei aktiven Partnerschaften können wir über Broker-Links eine Provision erhalten. Massgeblich sind die Konditionen des Anbieters. Provisionen beeinflussen unsere Bewertungen nicht; bezahlte Platzierungen werden gesondert als gesponsert gekennzeichnet.

Trade Republic logo

Trade Republic

Monatliche ETF-Sparpläne

Risikohinweis: Anlagen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Sie können Ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.

Risikohinweis: Anlagen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Sie können Ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.

Swissquote logo

Swissquote

Anleger in der Schweiz

Risikohinweis: CFDs und andere gehebelte Produkte sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Überlegen Sie, ob Sie verstehen, wie diese Produkte funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Interactive Brokers logo

Interactive Brokers

Aktive und professionelle Trader

Risikohinweis: CFDs und andere gehebelte Produkte sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Überlegen Sie, ob Sie verstehen, wie diese Produkte funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

DEGIRO logo

DEGIRO

Buy-and-hold-ETF-Anleger

Risikohinweis: Anlagen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Sie können Ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.

Die Inhalte auf Brokaro dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr; massgeblich sind allein die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Weiterlesen

Passende Ratgeber aus demselben Themenfeld.