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Steuern

Investieren aus Finnland: Osakesäästötili und AOT

Aktiensparkonto (OST), Wertpapierkonto (AOT) und ausländische Broker in Finnland: Steuersätze, Grenze EUR 100.000, Verluste, Meldepflichten, Anlegerschutz.

AutorBrokaro Redaktion
VeröffentlichtAktualisiertLesezeit9 Min.
Auf dieser Seite9
  1. Die kurze Antwort
  2. Steuern auf dem gewöhnlichen Konto
  3. Das osakesäästötili (OST)
  4. AOT, ausländische Broker und Verwaltungsregistrierung
  5. Aufsicht und Anlegerschutz
  6. Anbieter: was wir belegt haben
  7. Was wir nicht belegen konnten
  8. Was Sie selbst prüfen können
  9. Quellen (abgerufen am 25. Oktober 2026, die Nordnet-Seiten zum AOT und zum hallintarekisteri am 26. Oktober 2026)

Wer in Finnland Aktien oder Fonds kauft, hält sie meist auf einem arvo-osuustili, einem Wertpapier- oder Buchungskonto, das Nordnet kurz AOT nennt. Daneben gibt es das osakesäästötili (OST), ein Aktiensparkonto mit eigenen Steuerregeln. Und wer über einen ausländischen Broker handelt, hat zusätzliche Pflichten gegenüber der Steuerverwaltung. Dieser Beitrag beschreibt die drei Wege und was wir über die Anbieter in unserem Vergleich belegen konnten. Er empfiehlt keinen davon.

Die Steuerregeln stammen von der finnischen Steuerverwaltung Vero, die Angaben zum Anlegerschutz vom Sijoittajien korvausrahasto und von den Anbietern selbst. Abgerufen haben wir sie am 25. Oktober 2026, zwei Seiten von Nordnet am 26. Oktober 2026; die Quellen stehen am Ende.

Die kurze Antwort

  • Kapitaleinkommen: 30 % bis EUR 30.000, 34 % auf den Teil darüber.
  • OST: Einzahlung bis EUR 100.000, nur in Geld. Aktien darin kaufen und verkaufen ohne Steuer auf einzelne Verkäufe; besteuert wird erst die Entnahme, der Anbieter behält 30 % des Ertragsanteils ein. Nur ein Konto je Person, nur Aktien.
  • AOT: Jeder Verkauf zählt für die Steuer. Verkäufe von höchstens EUR 1.000 im Jahr bleiben steuerfrei; Verluste lassen sich fünf Jahre vortragen.
  • Dividenden börsennotierter Gesellschaften: 85 % steuerpflichtig, 15 % steuerfrei; finnische Gesellschaften behalten 25,5 % vorab ein.
  • Ausländischer Broker: Gewinne und Verluste geben Sie selbst in der vorausgefüllten Steuererklärung an.
  • Anlegerschutz hängt vom Anbieter ab: Der finnische Fonds zahlt 9/10 des Anspruchs, höchstens EUR 20.000. Nordnet verweist seine finnischen Kunden auf den schwedischen Schutz bis SEK 250.000.

Steuern auf dem gewöhnlichen Konto

Für Aktien auf dem AOT gelten die allgemeinen Regeln für Kapitaleinkommen. Laut Vero gelten sie in der Regel unabhängig davon, ob die Aktien von einer finnischen oder ausländischen Gesellschaft stammen und ob über ein inländisches oder ausländisches Buchungskonto gehandelt wird.

  • Satz: 30 % auf Kapitaleinkommen bis EUR 30.000, 34 % auf den Teil darüber (Seite von Vero mit Stand 26. März 2026).
  • Pauschale Anschaffungskosten (hankintameno-olettama): 20 % des Verkaufspreises, wenn Sie die Aktien weniger als 10 Jahre gehalten haben, 40 % ab 10 Jahren.
  • Kleine Verkäufe: Betragen alle Verkäufe eines Kalenderjahres zusammen höchstens EUR 1.000, sind die Gewinne steuerfrei. In diese Grenze zählen alle Verkäufe des Jahres, nicht nur Aktienverkäufe; steuerfreie Verkäufe zählen nicht mit. Umgekehrt sind Verluste gar nicht abziehbar, wenn die Kaufpreise der im Jahr verkauften Aktien zusammen höchstens EUR 1.000 betrugen.
  • Verluste: Sie werden vom Kapitaleinkommen abgezogen. Was in einem Jahr nicht verbraucht wird, geht auf die folgenden fünf Jahre über.
  • Reihenfolge: Die FIFO-Regel (zuerst gekauft, zuerst verkauft) gilt für jedes Buchungskonto getrennt.

Dividenden

Von Dividenden börsennotierter Gesellschaften sind 85 % steuerpflichtiges Kapitaleinkommen und 15 % steuerfrei (Stand der Seite: 1. Januar 2026). Eine finnische börsennotierte Gesellschaft behält vor der Auszahlung 25,5 % ein. Bei einer Dividende von EUR 1.000 sind also EUR 850 steuerpflichtig und EUR 255 einbehalten; bei einem Satz von 30 % entspricht das genau der Steuer auf den steuerpflichtigen Teil (30 % × EUR 850 = EUR 255).

Dividenden aus anderen EU- und EWR-Ländern und aus Ländern mit einem Abkommen über die Besteuerung von Dividenden werden wie finnische besteuert. Auf Dividenden ausländischer Gesellschaften behält Finnland nichts vorab ein; der Quellenstaat kann je nach Abkommen eine Quellensteuer erheben. Für US-Dividenden begrenzt das Abkommen zwischen den USA und Finnland sie auf 15 % (Art. 10 Abs. 2 Bst. b); 5 % gelten nur für Gesellschaften mit mindestens 10 % der Stimmrechte.

Das osakesäästötili (OST)

Das OST ist ein Konto, in dem Sie Aktien kaufen und verkaufen, ohne dass jeder einzelne Verkauf besteuert wird. Die Regeln laut Vero (Stand 1. Januar 2026) und den Anbietern:

  • Einzahlung: höchstens EUR 100.000, und zwar nur Geld. Aktien, die Sie schon besitzen, können Sie nicht auf das OST übertragen.
  • Besteuerung: Innerhalb des Kontos fällt auf einzelne Verkäufe börsennotierter Aktien keine Steuer an. Steuerpflichtiger Ertrag entsteht laut Nordnet erst, wenn Sie Geld abheben oder das Konto schliessen. Dann berechnet der Anbieter den Ertragsanteil der Entnahme und behält 30 % davon als Vorauszahlung ein.
  • Keine Sonderregeln: Der steuerfreie Anteil von 15 % bei Dividenden gilt im OST nicht; alle Erträge, auch Dividenden, sind steuerpflichtig. Auch die pauschalen Anschaffungskosten können Sie bei Verkäufen im OST nicht ansetzen.
  • Verluste: Einen Verlust können Sie nur im Jahr abziehen, in dem Sie das OST schliessen.
  • Ein Konto: Sie dürfen nur ein OST gleichzeitig haben. Wer mehrere hat, zahlt einen Steuerzuschlag von normalerweise EUR 10 pro Tag und Konto.
  • Anbieterwechsel: Das Guthaben lässt sich direkt zu einer anderen Bank übertragen, ohne Verkauf und ohne Steuer.
  • Nur Aktien: Laut Nordnet sind auch ausländische Aktien und Aktien an den First-North-Märkten zulässig, nicht aber Fonds, ETFs oder andere börsengehandelte Produkte. Danske Bank schreibt ebenfalls, dass im OST kein Handel mit ETFs möglich ist.
  • Ausländische Quellensteuer: Nordnet schreibt, dass eine Quellensteuer, etwa auf US-Dividenden, im OST nicht angerechnet wird.

AOT, ausländische Broker und Verwaltungsregistrierung

Auf dem AOT handeln Sie laut Nordnet Aktien, börsengehandelte Produkte wie Optionsscheine, Optionen und Nordnet-Markets-Produkte, und Sie sparen in Fonds und ETFs. Fonds und ETFs, die im OST nicht erlaubt sind, halten Sie also hier.

Wer über einen ausländischen Broker handelt, den Vero einen etävälittäjä (Fernbroker) nennt, muss Gewinne und Verluste aus diesen Verkäufen selbst in der vorausgefüllten Steuererklärung angeben.

Übertragungssteuer: Auf Aktien einer Gesellschaft fällt grundsätzlich eine varainsiirtovero von 1,5 % des Kaufpreises an. Kaufen Sie Aktien an einer Börse, müssen Sie in der Regel weder die Steuer zahlen noch eine Erklärung abgeben. Kaufen Sie öffentlich gehandelte Aktien einer finnischen Gesellschaft über einen ausländischen Fernbroker und sind Sie in Finnland allgemein steuerpflichtig, gilt die Befreiung nur unter einer Bedingung: Entweder meldet der Broker das Geschäft in einer Jahresmeldung an Vero, oder Sie selbst geben innerhalb von zwei Monaten eine Erklärung zur Übertragungssteuer ab.

Verwaltungsregistrierung (hallintarekisteri): Bei der Verwaltungsregistrierung steht im öffentlichen Register nicht der Anleger, sondern eine Bank oder Verwahrstelle, die die Eigentümer selbst führt. Nordnet schreibt in einem undatierten Lernartikel, dass inländische Privatanleger in Finnland finnische börsennotierte Aktien nicht verwaltungsregistriert halten können, ausländische Anleger dagegen schon. Eine amtliche Bestätigung des aktuellen Rechtsstands konnten wir nicht abrufen.

Aufsicht und Anlegerschutz

  • Aufsicht: Finanssivalvonta (englisch FIN-FSA) überwacht unter anderem, dass die beaufsichtigten Unternehmen angemessen vorgehen und ihre Kunden gut informieren.
  • Sijoittajien korvausrahasto: Der finnische Entschädigungsfonds zahlt 9/10 Ihres Anspruchs gegen einen Anbieter, höchstens EUR 20.000 je Anleger und Anbieter. Geschützt sind nicht-professionelle Kunden; Mitglieder sind finnische Anbieter von Wertpapierdienstleistungen, unter anderem OP, Nordea Bank Oyj, S-Pankki, Aktia und Evli.
  • Nordnet: Laut seiner finnischen Seite fallen die verwahrten Wertpapiere finnischer Kunden unter den schwedischen Anlegerschutz (Gesetz 1999:158), bis SEK 250.000, wenn Nordnet Bank AB in Konkurs geht und Wertpapiere nicht herausgeben kann. Den Anspruch meldet der Kunde innerhalb eines Jahres nach dem Konkursbeschluss bei der schwedischen Riksgälden an.
  • Danske Bank: Das OST-Angebot in Finnland kommt von Danske Bank A/S, Suomen sivuliike, der finnischen Zweigniederlassung einer dänischen Bank. Auf der Mitgliederliste des finnischen Fonds steht sie nicht; welche Sicherung gilt, haben wir nicht belegt.

Der Schutz hängt also davon ab, wo der Anbieter seinen Sitz hat, nicht davon, dass Sie in Finnland wohnen.

Anbieter: was wir belegt haben

  • [Nordnet](/de/brokers/nordnet): bietet laut seiner finnischen Website ein OST mit Einzahlungen bis EUR 100.000 an, auf Finnisch und Schwedisch, und daneben das AOT.
  • Lightyear: Ob Lightyear in Finnland ein OST anbietet, konnten wir nicht belegen; die finnische Seite gab es nicht.
  • Weitere Anbieter in unserem Vergleich, etwa Trade Republic, LYNX, Saxo, DEGIRO und Interactive Brokers: Ein OST haben wir bei ihnen nicht geprüft.
  • Finnische Banken, die wir nicht vergleichen: Danske Bank bietet laut eigener Seite ein OST an (eines je Person, bis EUR 100.000, keine ETFs). OP, Nordea, S-Pankki, Aktia und Evli sind Mitglieder des Entschädigungsfonds; ihr OST-Angebot haben wir nicht belegt.

Welche Broker aus unserem Vergleich Kundinnen und Kunden aus Finnland annehmen, zeigt das Verzeichnis mit Wohnland Finnland; für Aktienanleger gibt es die Aktien-Rangliste für Finnland. Aufsicht, Anlegerschutz und Steuerkonten im Überblick stehen auf der Länderseite Finnland. Wie das schwedische Anlegerschutzsystem funktioniert, beschreibt unser Ratgeber für Schweden.

Was wir nicht belegen konnten

  • Ob Nordnet Verkäufe auf dem AOT an Vero meldet. Unser Datensatz führt Nordnet als Anbieter mit Steuermeldung in Finnland; die Seiten zum OST und zum AOT sagen dazu nichts.
  • Wie der Ertragsanteil einer OST-Entnahme im Einzelnen berechnet wird.
  • Das OST-Angebot von OP, Nordea, S-Pankki, Aktia, Evli, Lightyear und den übrigen Anbietern in unserem Vergleich.
  • Welche Sicherung bei Danske Bank in Finnland gilt.
  • Den aktuellen Rechtsstand der Verwaltungsregistrierung für inländische Anleger.
  • Welche ausländischen Broker die Jahresmeldung zur Übertragungssteuer an Vero abgeben.

Was Sie selbst prüfen können

  1. 1Prüfen Sie, ob Sie ETFs oder Fonds halten wollen: Im OST geht das nicht, dafür brauchen Sie das AOT.
  2. 2Halten Sie US-Aktien im OST, wird die US-Quellensteuer laut Nordnet nicht angerechnet.
  3. 3Bedenken Sie, dass Verluste im OST erst bei der Schliessung zählen.
  4. 4Bei einem ausländischen Broker: Tragen Sie Gewinne und Verluste selbst ein, und klären Sie bei finnischen Aktien, ob der Broker die Jahresmeldung zur Übertragungssteuer abgibt.
  5. 5Fragen Sie Ihren Anbieter, welches Sicherungssystem für Ihr Konto gilt.

Quellen (abgerufen am 25. Oktober 2026, die Nordnet-Seiten zum AOT und zum hallintarekisteri am 26. Oktober 2026)

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

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